AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der BSC Computer Systeme GmbH
§1. Allgemeines
Für
alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen gelten
ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Entgegenstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von der
BSC Computer Systeme GmbH schriftlich anerkannt wurden. Im Falle des
Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.
Alle
Angebote und Angaben sind freibleibend. Dem Vertragspartner zumutbare
Änderungen der Leistungen, der Leistungszeit und des Preises bleiben
vorbehalten.
Eine Bestellung ist für den Besteller verbindlich. Die
BSC Computer Systeme GmbH kann die Bestellung durch schriftliche
Bestätigung oder Beginn der Ausführung von Lieferung oder Leistung
binnen zwei Wochen annehmen.
Kostenvoranschläge, Abbildungen,
Zeichnungen und Kalkulationen sowie sonstige von der BSC Computer
Systeme GmbH erstellte Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch
Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche Eigentums- und
Urheberrechte daran verbleiben bei der BSC Computer Systeme GmbH.
Bei
Verwendung der gelieferten Ware, insbesondere von Software, sind die
Schutzrechte, Lizenz- und sonstigen Bedingungen Dritter zu beachten. Wir
weisen darauf hin, dass der Besteller die Lizenzbedingungen des
Softwareherstellers anerkennt, wenn er den versiegelten Datenträger
öffnet.
§ 2. Preise, Zahlung
Alle Preise
verstehen sich ab Lager/Geschäftslokal 79194 Gundelfingen (gegenüber
Endverbraucher inclusive Umsatzsteuer), aber ohne Nebenleistungen wie
Software, Sonderzubehör, Aufrüstungen, Installationen, Schulungen etc.
Die Kosten für Verpackung, Versendung und Lieferung der Ware gehen
gesondert zu Lasten des Bestellers. Die BSC Computer Systeme GmbH ist
bei Versendung der Ware berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware
auf Kosten des Bestellers zu versichern.
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
Kommt
der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in
Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 6% p.a. zu bezahlen. Bei Nachweis eines
höheren Verzugschadens kann die BSC Computer Systeme GmbH diesen geltend
machen.
§ 3. Lieferung, Gefahrenübergang
Die
BSC Computer Systeme GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Gerät die
BSC Computer Systeme GmbH schuldhaft in Lieferverzug, ist der Besteller
zum Rücktritt berechtigt, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte,
mindestens 14-tägige Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Ein
Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die der BSC
Computer Systeme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, ist nicht von der BSC Computer Systeme GmbH zu vertreten.
Gerät
der Besteller in Abnahmeverzug, hat die BSC Computer Systeme GmbH
Anspruch auf 20% der Kaufsumme als Schadenersatz. Wahlweise kann sie
auch auf Abnahme stehen. Im Falle des Schadenersatzes steht dem
Besteller der Nachweis frei, dass der eingetretene Schaden geringer ist
bzw. dass kein Schaden eingetreten ist.
Wird die BSC Computer Systeme
GmbH, ohne dies vertreten zu müssen, von ihren Lieferanten, mit dem sie
ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, nicht oder nicht rechtzeitig
beliefert, so dass sie ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem
Besteller nicht nachkommen kann, hat sie ein Rücktrittsrecht.
Entsprechendes gilt für Teillieferungen, außer wenn die teilweise
Erfüllung für den Besteller kein Interesse mehr hat. Für Letzteres trägt
der Besteller die Beweislast.
Mit der Übergabe der Ware an den
Besteller oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Besteller
über. Bei Versendung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an
die Transportperson.
Verzögert sich der Versand, ohne dass die BSC
Computer Systeme GmbH die Verzögerung zu vertreten hat oder befindet
sich der Besteller in Annahmeverzug, lagert die Ware auf Kosten und
Gefahr des Bestellers. Die BSC Computer Systeme GmbH hat dem Besteller
die Versandbereitschaft anzuzeigen.
§ 4.
Liegt
ein von der BSC Computer Systeme GmbH zu vertretender Mangel der
Kaufsache vor, hat diese nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Der Besteller kann Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages erst nach zweimalig fehlgeschlagener
Nachbesserung oder dann verlangen, wenn die BSC Computer Systeme GmbH
zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage
ist. Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt
der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Weitergehende
Ansprüche des Bestellers sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund
ausgeschlossen. Beruht der Schaden jedoch auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,
Unmöglichkeit oder auf Ansprüchen nach §1,4 Produkthaftungsgesetz, so
gilt vorstehende Haftungsbefreiung nicht.
Soweit die Haftung der BSC
Computer Systeme GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen, namentlich der Angestellten, Arbeitnehmer,
Vertreter und sonstigen Mitarbeiter.
Soweit gesetzlich zulässig, ist
die Verpflichtung der BSC Computer Systeme GmbH zur Leistung von
Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den
Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar
beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, sofern die BSC Computer Systeme
GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.
Stehen der BSC Computer
Systeme GmbH durchsetzbare Ersatzansprüche gegen Dritte zu, wird sie
durch Abtretung dieser Ansprüche an den Besteller im Umfang der
Abtretung von der Haftung frei.
Die Schadensminderungs- und
Schadensvermeidungspflicht des Bestellers bleibt unberührt. Hierzu
gehört insbesondere die regelmäßige Datensicherung.
Bei Verkauf
gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Software und
Literatur sind nach dem Öffnen der Verpackung bzw. brechen des Siegels
vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur Erfüllung aller Forderungen, die der BSC Computer Systeme GmbH aus
jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen,
behält sich die BSC Computer Systeme GmbH das Eigentum an den
gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Bei Zahlung per Wechsel oder
Scheck tritt Erfüllung erst mit Einlösung ein. Der Besteller darf über
die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter –
insbesondere Gerichtvollzieher – auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller auf das Eigentum der BSC Computer Systeme GmbH hinzuweisen und
die BSC Computer Systeme GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die BSC Computer Systeme GmbH berechtigt, die
Vorbehaltware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Die Ausübung des
Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, außer wenn
dies von der BSC Computer Systeme GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt
wird.
§ 6. Export
Die Ausfuhr der von der
BSC Computer Systeme GmbH gelieferten Waren aus der BRD ist teilweise
zustimmungspflichtig. Diese Zustimmung hat der Besteller beim Bundesamt
für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus einzuholen. Der
Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen eingehalten
werden, er hat diesen Hinweis deshalb an seine Kunden weiterzugeben.
§ 7. Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der BSC Computer Systeme GmbH, Gundelfingen.
Die
Geltung des Einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Vertrag
und diese AGB bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im
übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame
Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sonderbestimmungen
für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 24 AGBG
Nachstehende
weitere Bedingungen gelten nur für den in § 24 AGBG genannten
Personenkreis. Soweit diese Bedingungen mit denen unter I. aufgeführten
Regelungen kollidieren, gehen die Bedingungen unter II. vor.
§ 8. Gewährleistung
Die
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner
ihm nach §§ 377, 378 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zum Erhalt der Gewährleistungsansprüche
sind Beanstandungen schriftlich gegenüber der BSC Computer Systeme GmbH
geltend zu machen. Die Rüge muß binnen acht Tagen ab Lieferung/Abholung
der Ware bei der BSC Computer Systeme GmbH eingegangen sein. Erfolgt die
Rüge nicht fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
Der
Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, Unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang, höchstens jedoch in Höhe der offenen
Forderung der BSC Computer Systeme GmbH gegen den Besteller, an die BSC
Computer Systeme GmbH ab. Die BSC Computer Systeme GmbH ermächtigt den
Besteller widerruflich, diese an sie abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§10. Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist der Geschäftssitz der BSC Computer Systeme GmbH, 79194
Gundelfingen. Der BSC Computer Systeme GmbH steht es jedoch frei, den
Besteller auch am Gericht seines Wohnsitzes zu verklagen.